Bezirksjugendvorstand (BezJV)
Der geschäftsführende Bezirksjugendvorstand setzt sich aus den folgenden Ämtern zusammen:
- dem Vorsitzenden der Jugend
- dem stellvertretenden Vorsitzenden der Jugend
- ein weiteres Vorstandmitglied nach §9 Abs. 2 c - d der Landesjugendordnung
Zusätzlich können bis zu 9 weitere Vorstandsmitglieder gewählt werden, die auch im Vorstand stimmberechtigt sind.
Ebenfalls hat ein vom Bezirksvorstand entsandten Vertreter Stimmrecht.
Der Bezirksjugendvorstand führt die laufenden Geschäfte nach einem Geschäftsverteilungsplan, den er sich selbst gibt und veröffentlicht. Im Geschäftsverteilungsplan werden alle wesentlichen Aufgaben des Vorstands auf dessen Mitglieder verteilt. Es sollten hierbei mindestens folgende Schwerpunkte berücksichtigt werden:
- Fahrten, Lager, intern. Begegnung
- Gruppenarbeit und Bildung
- Kindergruppenarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
- Rechts- und Versicherungsfragen
- Schwimmen, Retten und Sport - Technik
- Schwimmen, Retten und Sport - Wettkämpfe
- Sonderaufgaben und Veranstaltungen - Organisation
- Sonderaufgaben und Veranstaltungen - Betreuung
Für Schatzmeister und Ressortleiter können Stellvertreter gewählt werden, die im Falle einer Verhinderung das Stimmrecht ausüben. Alle Mitglieder der Bezirksjugendvorstände müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Die Bezirksjugend ist direkt für die Jugendlichen im eigenen Bezirk zuständig. Hier steht also der Kontakt zu den Mitgliedern mehr im Vordergrund.
Der Bezirksjugendvorstand wird für zwei Jahre durch den Bezirksjugendtag gewählt. Hier sind alle Jugendlichen ab 8 Jahren des jeweiligen Bezirkes stimmberechtigt.
Bezirksjugendtag (BezJT)
Der Bezirksjugendtag ist das wichtigste Germium der DLRG-Jugenden der Berliner Bezirke. Er findet jedes Jahr im Frühjahr statt und setzt sich aus dem Bezirksjugendvorstand, je einem Vertreter des Bezirksvorstandes und des Landesjugendvorstandes, sowie allen Bezirksmitgliedern zwischen 8 und einschließlich 26 Jahren zusammen.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Bezirksjugendtages gehören die Wahl der Mitglieder des Bezirksjugendvorstandes und die Entgegennahme der Berichte und des Kassenberichtes aus dem letzten Jahr, sowie des Haushaltsplanes für das nächste Kalenderjahr.
Landesjugendvorstand (LJV)
Der Landesjugendvorstand ist für das operative Geschäft der DLRG-Jugend Berlin zuständig. Er setzt sich aus bis zu 12 gewählten Mitgliedern zusammen.
Im Landesjugendvorstand sind mindestens die folgenden drei Ämter zu besetzen:
- Vorsitzender der Jugend
- stellvertretender Vorsitzender der Jugend
- einem weiteren Vorstandsmitglied nach §7 Abs. 2 c - d
Zusätzlich können noch bis zu neun weitere stimmberechtigte Mitglieder gewählt werden.
Die Aufgabenverteilung im Vorstand gliedert sich nach einem Geschäftsverteilungsplan in unsere Arbeitsfelder. Diese umfassen die folgenden Schwerpunkte:
- Finanzen
- Fahrten, Lager und internationale Begegnungen,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Jugendbildung,
- Kindergruppenarbeit,
- Schwimmen, Retten und Sport
Weitere wesentliche Aufgaben sind:
- Vertretung der DLRG-Jugend Berlin in Gremien und Versammlungen auf Bundesebene
Landesjugendtag (LJT)
Der Landesjugendtag ist das wichtigste Germium der DLRG-Jugend Berlin. Er findet jedes Jahr im Frühjahr statt und setzt sich aus 4 bis 6 Vertretern jeder Bezirksjugend und dem Landesjugendvorstand zusammen.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Landesjugendtages gehören:
- die Wahl der Mitglieder des Landesjugendvorstandes,
- die Abstimmung über den Haushaltsplan und
- Beschlüsse zur Änderung der Landesjugendordnung zu fassen.
Landesjugendrat (LJR)
Der Landesjugendrat tritt vier mal pro Jahr zusammen. Er setzt sich aus jeweils einem Delegierten pro Bezirksjugendvorstand und dem Landesjugendvorstand zusammen.
Hier werden grundsätzliche Themen der Jugendarbeit in Berlin besprochen.