Bezirksjugendvorstand (BezJV)
Die geschäftsführenden Bezirksjugendvorstände setzen sich aus den folgenden Ämtern zusammen:
- Vorsitzende der Jugend
- stellvertretende Vorsitzende der Jugend
- Schatzmeister
Zusätzlich können für die folgenden Ressorts Leiter gewählt werden, die auch im Vorstand stimmberechtigt sind:
- Fahrten, Lager, intern. Begegnung
- Gruppenarbeit und Bildung
- Kindergruppenarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
- Rechts- und Versicherungsfragen
- Schwimmen, Retten und Sport - Technik
- Schwimmen, Retten und Sport - Wettkämpfe
- Sonderaufgaben und Veranstaltungen - Organisation
- Sonderaufgaben und Veranstaltungen - Betreuung
Für Schatzmeister und Ressortleiter können Stellvertreter gewählt werden, die im Falle einer Verhinderung das Stimmrecht ausüben. Alle Mitglieder der Bezirksjugendvorstände müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Die Bezirksjugend ist direkt für die Jugendlichen im eigenen Bezirk zuständig. Hier steht also der Kontakt zu den Mitgliedern mehr im Vordergrund.
Der Bezirksjugendvorstand wird für zwei Jahre durch den Bezirksjugendtag gewählt. Hier sind alle Jugendlichen ab 8 Jahren des jeweiligen Bezirkes stimmberechtigt.
Bezirksjugendtag (BezJT)
Der Bezirksjugendtag ist das wichtigste Germium der DLRG-Jugenden der Berliner Bezirke. Er findet jedes Jahr im Frühjahr statt und setzt sich aus dem Bezirksjugendvorstand, je einem Vertreter des Bezirksvorstandes und des Landesjugendvorstandes, sowie allen Bezirksmitgliedern zwischen 8 und einschließlich 26 Jahren zusammen.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Bezirksjugendtages gehören die Wahl der Mitglieder des Bezirksjugendvorstandes und die Entgegennahme der Berichte und des Kassenberichtes aus dem letzten Jahr.
Landesjugendvorstand (LJV)
Der Landesjugendvorstand ist für das operative Geschäft der DLRG-Jugend Berlin zuständig. Er setzt sich aus bis zu 12 gewählten Mitgliedern zusammen.
Im Landesjugendvorstand sind mindestens die folgenden drei Ämter zu besetzen:
- Vorsitzender der Jugend
- stellvertretender Vorsitzender der Jugend
- Schatzmeister
Zusätzlich können noch bis zu neun stimmberechtigte Mitglieder gewählt werden.
Die Aufgabenverteilung im Vorstand gliedert sich nach einem Geschäftsverteilungsplan in unsere Arbeitsfelder. Diese umfassen die folgenden Schwerpunkte:
- Fahrten, Lager und internationale Begegnungen,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Jugendbildung,
- Kindergruppenarbeit,
- Schwimmen, Retten und Sport
Weitere wesentliche Aufgaben sind:
- Vertretung der DLRG-Jugend Berlin in Gremien und Versammlungen auf Bundesebene
Landesjugendtag (LJT)
Der Landesjugendtag ist das wichtigste Germium der DLRG-Jugend Berlin. Er findet jedes Jahr im Frühjahr statt und setzt sich aus 4 bis 6 Vertretern jeder Bezirksjugend und dem Landesjugendvorstand zusammen.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Landesjugendtages gehören:
- die Wahl der Mitglieder des Landesjugendvorstandes,
- die Abstimmung über den Haushaltsplan und
- Beschlüsse zur Änderung der Landesjugendordnung zu fassen.
Landesjugendrat (LJR)
Der Landesjugendrat tritt vier mal pro Jahr zusammen. Er setzt sich aus jeweils einem Delegierten pro Bezirksjugendvorstand und dem Landesjugendvorstand zusammen.
Hier werden grundsätzliche Themen der Jugendarbeit in Berlin besprochen.